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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01   

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https://dejure.org/2001,10637
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01 (https://dejure.org/2001,10637)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2001 - L 5 KR 25/01 (https://dejure.org/2001,10637)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - L 5 KR 25/01 (https://dejure.org/2001,10637)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01
    Bei den Richtlinien handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um untergesetzliche Rechtsnormen, die auch für die Versicherten verbindlich festlegen, welche Leistungen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 78, 70; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; ebenso Senat, Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - Urteil vom 14.03.2000 - L 5 KR 89/99 -).

    Dabei kann es sich bei der Akupunktur nicht um eine eigene Therapierichtung handeln, denn einzelne Behandlungs- und Untersuchungsmethoden können nicht eine eigene Therapierichtung darstellen, erforderlich ist insoweit vielmehr ein eigenständiges, sich von der naturwissenschaftlich geprägten Schulmedizin abgrenzendes Gesamtkonzept (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 28).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - L 5 KR 63/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01
    Bei den Richtlinien handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um untergesetzliche Rechtsnormen, die auch für die Versicherten verbindlich festlegen, welche Leistungen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 78, 70; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; ebenso Senat, Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - Urteil vom 14.03.2000 - L 5 KR 89/99 -).

    Soweit der Bundesausschuss über die Anerkennung des therapeutischen Nutzens nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der "jeweiligen" Therapierichtung zu entscheiden hat, bedeutet dies nicht, dass insoweit nur auf die "Binnenanerkennung" in der jeweiligen Therapierichtung abgestellt werden müsste (vgl. Senat, Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 ).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01
    Bei den Richtlinien handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um untergesetzliche Rechtsnormen, die auch für die Versicherten verbindlich festlegen, welche Leistungen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 78, 70; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; ebenso Senat, Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - Urteil vom 14.03.2000 - L 5 KR 89/99 -).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01
    Bei den Richtlinien handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um untergesetzliche Rechtsnormen, die auch für die Versicherten verbindlich festlegen, welche Leistungen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 78, 70; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; ebenso Senat, Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - Urteil vom 14.03.2000 - L 5 KR 89/99 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - L 5 KR 89/99

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - L 5 KR 25/01
    Bei den Richtlinien handelt es sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) um untergesetzliche Rechtsnormen, die auch für die Versicherten verbindlich festlegen, welche Leistungen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (BSGE 78, 70; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 7; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; ebenso Senat, Urteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - Urteil vom 14.03.2000 - L 5 KR 89/99 -).
  • LSG Hessen, 18.09.2003 - L 1 KR 705/03

    Streit über die Kostenübernahme für eine Akupunkturbehandlung; Akupunkturtherapie

    Grundsätzlich zählt die Akupunkturbehandlung nach wie vor nicht zum Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung und auch nicht zu den Behandlungsmethoden, die für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind (vgl. hierzu Beschluss des BSG vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B; Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2001 - L 5 KR 25/01; vom 4. Dezember 2001 - L 5 KR 51/01; Urteil vom 8. August 2002 - L 16 KR 44/02).
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